Satzung
Der Kreisverband ist ein eingetragener, als gemeinnützig anerkannter, Verein.
Als solcher hat der Kreisverband sich eine Satzung gegeben. Sie regelt die verbandliche Ordnung, die Mitgliedschaft, die Organisation sowie die Wirtschaftsführung, Ordnungs- und Eilmaßnahmen des Vereins.
Der Wortlaut der Satzung orientiert sich an der vom Landesverband vorgegebenen Mustersatzung für Kreisverbände. Die aktuelle Satzung wurde am 20.10.2023 von der Kreisversammlung verabschiedet.