Nur für betriebliche Ersthelfer geeignet - NICHT für Führerscheinerwerber / Trainerscheine!
Was man beim Kurs für betriebliche Ersthelfer gelernt hat gerät leider, insbesondere dann, wenn man es nicht anwenden muss, schnell wieder in Vergessenheit. Daher bieten wir regelmäßig Fortbildungen für betriebliche Ersthelfer an, in denen das Wissen und Können der Ersthelferausbildung verfestigt und vertieft werden kann. Dabei steht das Üben von praktischen Maßnahmen im Vordergrund.
Für die Teilnahme an diesem Kurs darf die Grundausbildung allerdings nicht länger als zwei Jahre zurückliegen.
Kostenübernahme durch die Berufsgenossenschaft oder den Unfallversicherungsträger
(Teilnahmegebühr 0,00 € auswählen)
In der Regel findet die Kostenübernahme durch die zuständige Berufsgenossenschaft / Unfallversicherungsträger statt. Hierfür bringen Sie uns bitte das hier hinterlegte Formular ausgefüllt zum Lehrgang mit. Bitte beachten Sie außerdem, dass wir pro zuständiger Berufsgenossenschaft ein extra Formular benötigen. Vielen Dank.
Mitglieder der Unfallkasse Baden-Württemberg benötigen zu Kursbeginn einen spezifischen Gutschein, der bei Kursbeginn vorzulegen ist.
Bitte beachten Sie:
Mitgliedsbetriebe der BGN / BGW / UVB / UKBW für müssen die Anmeldeformulare im Onlineverfahren anfordern. Sollten Sie Fragen hierzu haben, kontaktieren Sie bitte Ihre Berufsgenossenschaft.
Anmeldung zur Abrechnung der BGN
Anmeldung zur Abrechnung der BGW
Anmeldung zur Abrechnung der UVB
Anmeldung zur Abrechnung der UKBW
Betriebliche Ersthelfer sind Mitarbeiter in Betrieben und Einrichtungen aller Art, die als erste Ansprechpartner bei Notfällen zur Verfügung stehen. Bei der hohen Zahl von Notfällen in Betrieben ist es erforderlich, dass möglichst viele Mitarbeiter sich zum Ersthelfer im Betrieb ausbilden lassen. Weitere Vorschriften sind nachzulesen in den Unfallverhütungsvorschriften Ihrer zuständigen Berufsgenossenschaft.